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   OLG Hamm, 13.07.2009 - I-8 W 22/09   

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https://dejure.org/2009,18295
OLG Hamm, 13.07.2009 - I-8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,18295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2009 - I-8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,18295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - I-8 W 22/09 (https://dejure.org/2009,18295)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Selbst wenn man im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2008 (VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27) auch über den Wortlaut hinaus eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung durch teleologische Reduktion für zulässig erachten wollte (vgl. BGH, a. a. O Rdnr. 21), wäre Voraussetzung hierfür eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Von einer Vorlage an den EuGH ist nur dann abzusehen, wenn die richtige Auslegung der Richtlinie derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage bleibt, etwa weil eine gesicherte Rechtsprechung des EuGH zu der sich stellenden Rechtsfrage besteht (sog. acte-claire Doktrin, vgl. EuGH, Rs. 283/81 Cilfit).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Die richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung findet nämlich dort ihre Grenzen, wo sie zu einer Auslegung contra legem führen würde (EuGH, Rs C-212/04 Adeneler u. a. Rdnr. 108, 110).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Zwar führt die unterbliebene oder unzureichende Umsetzung einer Richtlinie im Verhältnis zwischen dem Staat und einem Bürger dazu, dass sich der Bürger unmittelbar auf Rechte aus der Richtlinie berufen kann, die Richtlinie damit unmittelbare Drittwirkung entfaltet (z. B. EuGH, Rs. 8/81, Becker).
  • BGH, 19.10.2004 - XI ZR 337/03

    Anforderungen an die Angabe des Gesamtbetrages aller zu erbringenden Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Der Bundesgerichtshof hat eine richtlinienkonforme Auslegung einer Norm nur für den Fall anerkannt, dass verschiedene Auslegungen der Norm möglich wären, nicht jedoch, wenn die Norm absolut klar und eindeutig ist (BGH, Urteil vom 19.10.2004, XI ZR 337/03, WM 2004,Juris-Rdnr. 17).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 23 W 14/08

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über ein Squeeze out:

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Dem steht nicht entgegen, dass zu einzelnen Rechtsfragen in Literatur und Rechtsprechung auch andere Ansichten vertreten werden oder dass es zur Begründung der Erfolgsaussicht schwieriger rechtlicher Überlegungen bedarf (Senat, Beschluss vom 28.2. 2005, 8 W 6/05 zu § 16 Abs. 3 UmwG, AG 2005, 361; OLG Frankfurt, WM 2009, 175; Hüffer, AktG 8. Aufl. § 246 a Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2009 - 8 W 22/09
    Dem steht nicht entgegen, dass zu einzelnen Rechtsfragen in Literatur und Rechtsprechung auch andere Ansichten vertreten werden oder dass es zur Begründung der Erfolgsaussicht schwieriger rechtlicher Überlegungen bedarf (Senat, Beschluss vom 28.2. 2005, 8 W 6/05 zu § 16 Abs. 3 UmwG, AG 2005, 361; OLG Frankfurt, WM 2009, 175; Hüffer, AktG 8. Aufl. § 246 a Rdnr. 7).
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